Wann dürfen Schweizer*innen gleichgeschlechtlich heiraten?

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Nach der deutlichen Zustimmung des Nationalrats im Sommer (wir berichteten) stimmte gestern auch der Schweizer Ständerat für die Einführung der Ehe für alle in der Schweiz.

Mit 22 zu 15 Stimmen (bei sieben Enthaltungen) sprach sich der Ständerat in der Schlussabstimmung am 1. Dezember deutlich für die Ehe für alle mit dem Zugang zu Samenspenden für lesbische Paare aus.

Die Schlussabstimmung war eine Zitterpartie, denn nach der Zustimmung des Nationalrats im Sommer entfachte sich im Ständerat ein monatelanger Streit darüber, ob es für die Ehe für alle eine Verfassungsänderung braucht oder ob – wie vom Nationalrat ursprünglich beschlossen – ein einfaches Gesetz ausreicht.

So ging der eigentlichen Abstimmung ein Votum für oder gegen die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung voraus. Mit einer knappen Mehrheit von 22 zu 20 Stimmen stimmte der Ständerat schließlich gegen die Verfassungsänderung.

Debatte noch nicht beendet

Damit sich die jeweiligen Kommissionen auf eine endgültige Vorlage einigen können, müssen noch Unstimmigkeiten bei der Samenspende für Frauenpaare geklärt werden. Im Detail geht es um die Vaterschaftsvermutung, die in der Schweiz genauso wie in Deutschland gilt. Bekommt eine verheiratete Frau ein Kind, wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Vater des Kindes ist. Aber gilt diese Vermutung auch für die Ehefrau, wenn ihre Frau ein Kind bekommt? Und wenn ja, welche Rechte hat der biologische Vater?

Wie die Neue Züricher Zeitung schreibt, wurde dem Ständerat von einer beratenden Kommission folgende Unterscheidung vorgeschlagen:

„Ist das Kind nach einer professionellen Samenspende in der Schweiz zur Welt gekommen, soll analog zur Vaterschaftsvermutung die Mutterschaftsvermutung gelten. Kommt es auf anderem Weg zur Schwangerschaft – also mittels einer Spende in einer ausländischen Klinik oder eines One-Night-Stands –, muss die Ehefrau das Kind adoptieren.“

Weil der Ständerat diesem Vorschlag zur Mutterschaftsvermutung am 1. Dezember zugestimmt hat, gibt es nun eine Differenz zum Nationalrat, die noch ausgeräumt werden muss, bevor es formal weitergeht. Dies könnte bereits bis 18. Dezember 2020 geschehen.

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