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Putin
In einem Urteil vom Dienstag wurde der Klage von drei Homosexuellen-Aktivisten gegen die zwischen 2003 und 2013 regionalen bzw. landesweiten Gesetze gegen sogenannte Schwulen-Propaganda statt gegeben. Für die Verletzung ihrer Rechte auf Meinungsfreiheit und auf Schutz vor Disktiminierung muss der russische Staat 8.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro zahlen. Einzige Gegenstimme des siebenköpfigen Richtergremiums kam vom Vertreter Russlands.
Wie fast alle europäischen Staaten ist auch Russland dem in Straßburg sitzenden Gerichtshof unterworfen.