Eine Rehabilitierung der 175er, ist mit dem Grundgesetz vereinbar und sogar geboten. Das sagt die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Heute startet die Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“.
„Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass die Opfer der Schwulenverfolgung unter dem § 175 StGB immer noch als rechtskräftig „vorbestraft“ gelten. Die Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ fordert die Bundesregierung nun zum Handeln auf.
Bundesjustizminister Heiko Maas sprach sich 2014 öffentlich unmissverständlich dafür aus, dass der Staat sich zu seiner Schuld bekennen muss. Rund 22 Jahre nach Abschaffung des Paragraphen 175 Strafgesetzbuch mit mehr als 100.000 verfolgten und 50.000 verurteilten schwulen Männern sind die Urteile immer noch nicht aufgehoben und die Opfer nicht entschädigt. Für Maas war der § 175 StGB von Anfang an verfassungswidrig.
„Politik und Justiz sind der Pflicht, die Opfer nicht allein zu lassen. Seitens der Politik sind mehr als nur Verlautbarungen gefragt“, fordert Georg Härpfer, Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren.
Die Kampagne klärt darüber auf, dass der § 175 StGB nach 1945 in seiner von den Nationalsozialisten verschärften Fassung fortgegolten hat. Gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und der Deutschen AIDS-Hilfe hat BISS ein Positionspapier mit drei Kernforderungen zur Rehabilitierung und Entschädigung verabschiedet. Die Kampagne informiert Opfer darüber hinaus über Beratungsmöglichkeiten unter Mithilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenberatung.
„Viele Opfer haben den § 175 StGB zwar überstanden“, so BISS-Vorstand Reinhard Klenke, „den Kampf gegen Haft- und Geldstrafen, Berufsverbote und Entlassungen, soziale Ächtung und Ausgrenzung aber verloren. Wir fordern eine Aufhebung der Urteile und Entschädigung für die Opfer, bevor der Tod kommt. Wir sind gegen ein Spiel auf Zeit.“
Die Kampagne „Offene Rechnung: § 175 StGB“ wird ab dem XXXXX mit einer Veranstaltungsreihe auf verschiedene Aspekte der Schwulenverfolgung unter dem § 175 StGB in der Bundesrepublik Deutschland hinweisen. Auf den vielen Straßenfesten und Demos zum Christopher-Street-Day wird die Kampagne beworben.
Die Kampagne endet 2017 zum Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie am 17. Mai 2017 mit einem Fachtag. „Die Bundesregierung kann in dieser Zeit eine Aufhebung der Urteile sowie die Entschädigung der Opfer umsetzen“, so Georg Härpfer. „Sollte die CDU/CSU und SPD dieser Forderung nicht nachkommen, wird diese Frage im Bundestagswahlkampf Prüfstein um Wählerstimmen aus der Schwulen-Community.“
Das Positionspapier mit den drei Kernforderungen
Kampagne: www.Offene-Rechnung.org