Der Freistaat Bayern stellt Lesben und Schwule im Dienstrecht für Beamte gleich. Wie durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr verlangt, genießen eingetragene Lebenspartner somit im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht keine Nachteile mehr gegenüber heterosexuellen Eheleuten. Der Lesben und Schwulenverband kritisiert jedoch, dass keine rückwirkende Gleichstellung umgesetzt wurde, die nach Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs geboten sei. rm