Kurz nach der "Kleinen Anfrage" der Fraktion "Die Linke" im Bundestag kommt nun Bewegung in die Thematik der steuerrechtlichen Gleichbehandlung. Die Bundesländer Bremen und Berlin reichten einen diesbezüglichen Antrag im Bundesrat ein. Zwar gab es bereits eine Angleichung im Erbschaftssteuerrecht (die Freibeträge wurden bei Heteros und Homos auf 500.000 festgelegt), aber die steuerliche Behandlung des darüber hinaus gehenden Teils ist grundverschieden. Hinterbliebene Lebenspartner müssen mit einem Steuersatz zwischen 30 und 50 % rechnen, Ehepartner nur mit 7 bis 30 %.
Gleiche Rechte
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