Vor 3 Jahren, am 18. August 2006, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Doch die Bilanz nach 3 Jahren AGG ist ernüchternd. Dazu Florencio Chicote, Vorstandsmitglied des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd):
"Grundsätzlich ist die Einführung des AGG zu begrüßen. Erst durch diesen rechtlichen Rahmen ist das Tabuthema Diskriminierung vielerorts aufgegriffen worden. Die Bilanz nach 3 Jahren AGG fällt jedoch insbesondere für Betroffene ernüchternd aus. Von einem praktisch anwendbaren Diskriminierungsschutz kann noch nicht die Rede sein. Es bedarf Nachbesserungen an dem Gesetz, damit Betroffene sich auch tatsächlich auf ihr Recht auf Gleichbehandlung erfolgreich berufen können.
Neben der Einführung eines Verbandsklagerechtes für Antidiskriminierungsverbände und die Verlängerung der Frist von 2 auf mindestens 6 Monate, müssen bundesweit Strukturen geschaffen werden, die den Betroffenen Zugang zu Beratung anbieten. so Anne Kobes, Vorständin im advd.
In diesem Zusammenhang fordert der advd die Auflegung eines Bund-Länder-Programms, der den Auf- und Ausbau einer Beratungsinfrastruktur fördert.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) hat bereits in den letzten beiden Jahren immer wieder auf die zahlreichen Barrieren aufmerksam gemacht, die das AGG für die Betroffenen enthält. Besonders zu erwähnen sind die zu kurzen Fristen von 2 Monaten, um einen Schaden geltend zu machen, sowie die nur eingeschränkte Möglichkeit für Verbände, die Interessen der Betroffenen auch vor Gericht vertreten zu können. Die Bundesregierung befindet sich darüber hinaus wegen mangelhafter Umsetzung des AGG weiter in einem laufenden Vertragsverletzungsverfahren durch die EU Kommission.
Der advd fordert die nächste Bundesregierung auf, die Situation der Betroffenen in den Mittelpunkt einer verbesserten Gesetzgebung zu rücken und zügig das AGG nachzubessern. Nach der Sommerpause wird der advd seine dritte, ausführliche Stellungnahme hierzu veröffentlichen.
Internet: ADVD IM WELTNETZ