Es läuft nicht gut für die Koalition. Nach Wahlrecht und Beamtenbesoldung kippte das Bundesverfassungsgericht nun wieder ein Gesetz der Regierung Merkel und stuft es als verfassungswidrig ein. Diesmal urteilten die Richter, dass die Befreiung eingetragener Lebenspartner von der Grunderwerbssteuer rückwirkend bis zur Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 gewährt werden müsse.
Eine Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe sei nicht zulässig, da auch eingetragene Lebenspartner familien- und erbrechtlich gleichgestellt sind und ebenso miteinander in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft leben. Die besondere Förderung von Ehe und Familie dürfe nicht zur Benachteiligung anderer Lebensformen führen, die eheähnlich geregelt sind. ck