Der Bundesgerichtshof entschied heute gegen das Recht von Homosexuellen in einer Lebenspartnerschaft auf eine Hinterbliebenenrente außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Beamter hatte gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder geklagt, weil er bei der Zusatzversorgung wie ein Verheirateter behandelt werden will. Der 52-Jährige lebt seit sechs Jahren mit einem Mann in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft in Hamburg. Er verlangte die für verheiratete günstigere Steuerklasse. Manfred Bruns vom LSVD Wer die selben Pflichten hat, muss auch die gleichen Rechte bekommen. Alles andere ist unfair!"
Keine Rente in Homo-Ehen
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