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Foto: Max Böhme / unsplash.com / CC0

Trotz Todesstrafe: BAMF will Schwulen abschieben

Mit Bescheid vom 8. Februar 2022 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag eines schwulen Pakistaners aufgrund formeller Gründe als unzulässig ab. Bei der gleichzeitig durchgeführten Prüfung der Abschiebehindernisse kommt das BAMF in seiner Verhaltensprognose zu dem Schluss, dass dem Mann in Pakistan nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Gefahr vor Verfolgung drohe. Da er in Pakistan „seine Neigungen immer versteckt“ habe und auch hier in Deutschland „weiter Angst habe“ und sie daher verberge, zählt er laut BAMF „nicht zu dem Kreis der homosexuellen Männer, denen es ein inneres Bedürfnis ist, ihre Homosexualität auch öffentlich auszuleben.“ Dazu erklärt Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

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